Viele Welpeninteressenten und Hundebesitzer stellen uns oft die Frage und denken darüber nach, ob sie ihren Hund kastrieren lassen sollen.
Mein Mann und ich sind gegen eine Kastration. Jedoch, , wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sieht es natürlich anders aus.
Frau Ulrike Stickel, die unsere RZV-Welpen- und Notfallvermittlungsstelle geleitet hat, wurde häufig mit diesem Thema konfrontiert und hat aus diesem Grund einen Artikel dazu verfasst. Vielen Dank Frau Stickel für diesen Beitrag:
Sowohl als Hundebesitzerin, als auch bei meiner Arbeit in der Welpen- und Notvermittlung werde ich immer häufiger mit dem Thema Kastration konfrontiert.
Die Argumente beginnen mit:
- ich will nur einen Familienhund
- ich werde niemals züchten
- das Theater mit der Läufigkeit tue ich mir nicht an
- ich hoffe, dass mein Rüde weniger aggressiv wird und andere Rüden ihm nichts tun
und enden mit:
- die Gefahr des Gesäugetumors wird vermieden
- eine Prostataerkrankung kann er nicht mehr bekommen
Selbstverständlich gibt es medizinische Gründe, Rüde oder Hündin kastrieren zu müssen. Dazu gehören beim Rüden Kryptorchismus (Einhoder) und Prostataerkrankungen, bei der Hündin ist es vor allem die konservativ nicht beherrschbare Pyometra (eitrige Gebärmutterentzündung) und hormonelle Entgleisungen im höheren Alter.
Wer aber gibt uns das Recht, in den Hormonhaushalt eines gesunden, jungen Hundes einzugreifen?
Um hier einmal die Statistiken zu bemühen:
Weniger als 10 % der Hunde verlieren ihre Aggressionen. Vor allem die Angst-Aggression wird gesteigert. Ein unverhältnismäßig aggressiver Hund ist das Produkt seiner Erziehung und nicht seiner Sexualhormone. Das Verhältnis der Hunde untereinander wird in den allermeisten Fällen verschlechtert und nicht verbessert.
Eine Kastration nach der ersten Läufigkeit der Hündin hat kaum mehr Einfluss auf die Entwicklung eines Gesäugetumors. Es ist vor allem zu bedenken, dass insgesamt nur ein verschwindend geringer Prozentsatz aller Hündinnen im Laufe ihres Lebens einen bösartigen Gesäugetumor entwickelt und das unabhängig von der Zuchtverwendung. Eine Scheinträchtigkeit ist ebenfalls kein Grund für eine Kastration. Sie ist durch die hormonellen Vorgänge nach der Läufigkeit immer gegeben und sollte besser durch Auslastung und Ablenkung der Hündin therapiert werden.
Ganz im Gegenteil haben die armen, vor allem jungen Kastraten es schwer, sich in eine Hundegemeinschaft einzufügen. Sie werden nicht anerkannt – sind nicht Fisch nicht Fleisch. Sie werden von den „vollständigen“ Hunden regelrecht gemobbt, da sie ja eigentlich keine vollwertigen Mitglieder eines Rudels sein können. Vor allem unsere spät entwickelten Hovawarte brauchen ihre Zeit um hormonell erwachsen zu werden. Ein früh kastrierter Hund behält sein „Kindchenschema“ und ist auch in seiner Lernfähigkeit eingeschränkt.
Hinzu kommen die lange nicht bedachten körperlichen Folgen. Die hormonelle Entwicklung in der Pubertät ist unabdingbar notwendig für das Ausreifen von Knochen, Gelenken, Muskulatur und Bändern. Durch eine Kastration altert jeder Hund schlagartig körperlich, was die entsprechenden Auswirkungen auf seinen Stützapparat zur Folge hat. Außerdem wird zwischenzeitlich beschrieben, dass Kastraten eine höhere Anfälligkeit für Knochentumoren und Hypothyreose (Schilddrüsenunterfunktion) zeigen. Das Argument, dass vor allem die Rüden unter ihrem ständigen Wunsch nach sexueller Befriedigung leiden, zählt nicht. Auch bei freilebenden Caniden kommt höchstens ein Viertel des Rudels zum Einsatz. Die Anderen helfen bei Aufzucht und Erziehung mit und leben trotzdem glücklich in ihrer Gemeinschaft. Für Hündinnen gilt das Gleiche. Kein Hund muss sich fortpflanzen, um ein erfülltes Hundeleben zu haben.
Also seien wir doch bitte ehrlich zu uns selbst. Gesunde Hunde werden kastriert, weil die Läufigkeit lästig ist, der Rüde mal heulen könnte, wenn eine läufige Hündin in der Nachbarschaft ist, weil unser Erziehungsprogramm nicht funktioniert hat und wir keinen Ausweg mehr wissen. Weitere Gründe können hinzugefügt werden. Hier gibt es keine medizinischen Notwendigkeiten und das Tierschutzgesetz beschreibt, dass einem gesunden Tier keine Organe entfernt (amputiert) werden dürfen.
Dem Hund wird viel von seiner Lebensqualität genommen. Das bekommt er täglich zu spüren und natürlich fehlen ihm auch die Freuden und Leiden, die zum Leben des erwachsenen Hundes gehören. Deshalb sollten wir Menschen uns überlegen, wo unsere Fehler liegen oder gelegen haben und sie nicht durch eine Operation des Hundes ausgleichen wollen. Die Erfolgschance ist sowieso gering. Es ist sehr viel sinnvoller, wenn wir das richtige Augenmerk auf die Prägung, Sozialisierung und die Früherziehung unseres Hundes legen.
Wenn ein wirklich erwachsener Hund im Alter von acht bis zehn Jahren aus medizinischen Gründen oder auch Vorsorgegründen kastriert werden muss, hat er seinen Platz in der Hundegesellschaft bereits gefunden und wird nicht mehr darunter leiden.
Jung und gesund sollte aber kein Hund von seinem Besitzer zum Kastraten gemacht werden.
"Ulrike Stickel"
Quelle: Rassezuchtverein für Hovawart-Hunde e.V. "RZV"
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